Erklärung Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website www.singsalasing.de.

2. Zweck und Inhalte des Webangebots

Die Website informiert über die musikalisch-pädagogische Arbeit von „Sing Sala Sing“. Sie richtet sich insbesondere an Familien, pädagogische Fachkräfte und Kooperationspartner*innen und bietet Informationen zu Angeboten, Projekten, Veranstaltungen sowie Kontaktmöglichkeiten.

3. Stand der Barrierefreiheit

Die Website ist teilweise barrierefrei. Die Bewertung orientiert sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell sind folgende Inhalte nicht vollständig barrierefrei:

Audio- und Videobeiträge: Teilweise ohne Transkripte, Untertitel oder Audiodeskription

PDF-Downloads: Nicht alle Dokumente sind vollständig für Screenreader optimiert

Navigation und Bedienung: Einige interaktive Elemente sind mit Tastatur oder Screenreader nur eingeschränkt nutzbar

Eine barrierefreie Überarbeitung dieser Inhalte ist in Planung und wird schrittweise bis 2026 umgesetzt.

5. Prüfung der Barrierefreiheit

Die letzte Prüfung der Website erfolgte am 15. Juli 2025 durch eine interne Evaluierung mit folgenden Methoden:

Einsatz automatisierter Prüfwerkzeuge (z. B. axe, WAVE)

Manuelle Tests mit Tastaturbedienung und Screenreader (NVDA)

6. Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurden folgende Maßnahmen bereits realisiert:

Klare Strukturierung der Inhalte mit semantischem HTML

Textalternativen für visuelle Inhalte

Mobile Optimierung (responsive Design)

Kontraste angepasst an WCAG-Vorgaben

Reduktion auf nutzerfreundliche Navigationselemente ohne Barrieren (z. B. kein CAPTCHA)

7. Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hilfe beim Zugang zu Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

EMail

Kontaktformular: www.singsalasing.de/kontakt

8. Marktüberwachungsstelle

Gemäß § 3 Abs. 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist eine Überwachungsstelle auf Landesebene zuständig. Für Bayern liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Benennung vor. Die zuständige Behörde wird an dieser Stelle nachgetragen, sobald sie offiziell bekannt ist.

9. Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert.

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