Erklärung Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website www.singsalasing.de.
2. Zweck und Inhalte des Webangebots
Die Website informiert über die musikalisch-pädagogische Arbeit von „Sing Sala Sing“. Sie richtet sich insbesondere an Familien, pädagogische Fachkräfte und Kooperationspartner*innen und bietet Informationen zu Angeboten, Projekten, Veranstaltungen sowie Kontaktmöglichkeiten.
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist teilweise barrierefrei. Die Bewertung orientiert sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell sind folgende Inhalte nicht vollständig barrierefrei:
Audio- und Videobeiträge: Teilweise ohne Transkripte, Untertitel oder Audiodeskription
PDF-Downloads: Nicht alle Dokumente sind vollständig für Screenreader optimiert
Navigation und Bedienung: Einige interaktive Elemente sind mit Tastatur oder Screenreader nur eingeschränkt nutzbar
Eine barrierefreie Überarbeitung dieser Inhalte ist in Planung und wird schrittweise bis 2026 umgesetzt.
5. Prüfung der Barrierefreiheit
Die letzte Prüfung der Website erfolgte am 15. Juli 2025 durch eine interne Evaluierung mit folgenden Methoden:
Einsatz automatisierter Prüfwerkzeuge (z. B. axe, WAVE)
Manuelle Tests mit Tastaturbedienung und Screenreader (NVDA)
6. Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurden folgende Maßnahmen bereits realisiert:
Klare Strukturierung der Inhalte mit semantischem HTML
Textalternativen für visuelle Inhalte
Mobile Optimierung (responsive Design)
Kontraste angepasst an WCAG-Vorgaben
Reduktion auf nutzerfreundliche Navigationselemente ohne Barrieren (z. B. kein CAPTCHA)
7. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hilfe beim Zugang zu Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Kontaktformular: www.singsalasing.de/kontakt
8. Marktüberwachungsstelle
Gemäß § 3 Abs. 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist eine Überwachungsstelle auf Landesebene zuständig. Für Bayern liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Benennung vor. Die zuständige Behörde wird an dieser Stelle nachgetragen, sobald sie offiziell bekannt ist.
9. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert.